Versorgung mit Pflegehilfsmitteln
Bilder: Firma Hartmann
Für pflegebedürftige Menschen gibt es die Möglichkeit, bei der Krankenkasse Pflegehilfsmittel zur ambulanten Pflege zu beantragen. Laut des Pflegestärkungsgesetzes vom 1. Januar 2015 werden bis zu 40 Euro monatlich von der Pflegekasse erstattet. Diese Pflegehilfsmittel sind zum einmaligen Verbrauch vorgesehen und dazu gedacht, sowohl den oder die Pfleger, als auch den zu Pflegenden insbesondere vor Tröpfchen- und Kontaktinfektionen zu schützen. Des Weiteren dienen die Pflegehilfsmittel dazu, Hygienestandards einzuhalten. Außerdem soll die häusliche Pflege durch einen Angehörigen durch kostenlose Pflegehilfsmittel erleichtert werden. Sie können diese über uns beantragen. Dafür füllen Sie bitte das Antragsformular aus (hier). Die Beantragung und Abgabe übernehmen wir dann für Sie.
Folgende Pflegehilfsmittel sind für die ambulante Krankenpflege zur Erstattung vorgesehen:
• Inkontinenzbettvorlagen zum Einmalgebrauch
• Einmalhandschuhe
• Flächendesinfektionsmittel
• Händedesinfektionsmittel
• Mundschutz
• Schutzschürzen zum Einmalgebrauch
• Fingerlinge
Inkontinenzbettvorlagen zum einmaligen Gebrauch
Bettschutzeinlagen ermöglichen insbesondere bettlägerigen Personen sowohl tagsüber, aber auch insbesondere nachts eine beruhigende Sicherheit. Die Matratze sowie Bettwäsche werden vor Nässe und Verunreinigungen geschützt und damit die Rücknässung der pflegebedürftigen Person verhindert. Insbesondere für Patienten mit Inkontinenz ermöglichen Bettschutzeinlagen einen erweiterten Schutz neben körpernahen Produkten wie zum Beispiel aufsaugende Inkontinenzhilfsmittel. Die Frequenz des Ab- und Aufziehens von Bettwäsche sowie deren übermäßiges Waschen wird dadurch reduziert und die Pflegekraft dadurch entlastet.
Einmalhandschuhe
Händehygiene ist ein wichtiges Thema, erst recht in der Pflege zuhause. Eine nicht unerhebliche Infektionsgefahr geht von unseren Händen aus. Ein adäquater Schutz ist daher unerlässlich. Die Hände sind als Überträger von Krankheitserregern sind von erheblicher Bedeutung, so dass ein konsequenter Gebrauch vor Ansteckung und Infektion schützt.
Flächendesinfektionsmittel
Bei normaler Reinigung werden Flächen zwar optisch sauber und Staubpartikel sowie grober Schmutz werden entfernt. Eine herkömmliche Hausreinigung macht jedoch die Flächen nicht keimfrei. Mit einer Flächendesinfektion können Gegenstände und Oberflächen zusätzlich Keime reduziert werden. Sie sollten rasch wirken und möglichst nicht nur gegen Bakterien, sondern auch gegen Pilze und unbehüllte Viren wie Noroviren wirken. Wir haben das passende Flächendesinfektionsmittel für Sie vorrätig.
Händedesinfektionsmittel
Neben der Benutzung von Einmalhandschuhen ist auch die regelmäßige Händedesinfektion empfehlenswert. Die meisten Krankheitserreger werden über Hände übertragen. Mit unseren Händen arbeiten wir, berühren Menschen und fassen Toiletten, Türklinken, Einkaufswagen an. Das Desinfektionsmittel wirkt keimreduzierend gegen Bakterien, Viren und Pilze.
Mundschutz
Das Tragen eines Mundschutzes kann dann sinnvoll sein, wenn der Pflegebedürftige oder die Pflegeperson erkältet sind. Die Erreger werden durch Niesen oder Husten über Tröpfcheninfektion übertragen. Ein Mundschutz verhindert, dass die Tröpfchen in die Atemwege des anderen gelangen und hilft so, die Ansteckungsgefahr zu senken. Vor dem Hintergrund, dass das Immunsystem von Pflegebedürftigen häufig geschwächt ist, ist diese Maßnahme besonders zu empfehlen.
Schutzschürzen zum Einmalgebrauch
Die Schutzschürzen bestehen aus einem wasserfesten, reißfesten und abwaschbaren Folienmaterial. Sie schützen die Kleidung vor Verschmutzung und tragen dazu bei, dass Keime nicht übertragen werden. Der Einsatz von Schutzschürzen hat sich beim Waschen und Baden, aber auch beim Reinigen und Beseitigen von schmutziger Bettwäsche bewährt.